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REISE- / TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. ANMELDUNG

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie als Reiseinteressent (nachstehend Teilnehmer genannt) dem Skiclub Einhausen-Lorsch e. V. (Veranstalter) den Abschluss eines Reisevertrages an und erkennen gleichzeitig unsere Reisebedingungen an. Die Anmeldung wird nur wirksam, wenn sie schriftlich (Post, Mail, Fax) oder online erfolgt und die Anzahlung auf das Konto des Skiclubs geleistet ist.
Für den Veranstalter wird der Reisevertrag verbindlich, wenn dieser dem Teilnehmer die Buchung und den Preis der Reise per Mail schriftlich bestätigt.
Liegen mehr Anmeldungen vor, als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Eingangsdatum des Anzahlungsbetrages.
Der Anmelder haftet für alle Vertragsverpflichtungen, die er und die von ihm angemeldeten Mitreisenden mit der Anmeldung eingegangen sind.

2. ZAHLUNGEN

Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe des ausgeschriebenen Anzahlungsbetrages pro Person fällig. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des Skiclubs zu überweisen. Bei Zahlungen sind stets Reiseziel, Reisetermin und der Name des Teilnehmers anzugeben. Werden die im Reiseprogramm genannten Zahlungstermine nicht eingehalten, müssen wir von einem Reiserücktritt ausgehen.

3. LEISTUNGEN / PREISE

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen/Preise in unserem Reiseprogrammangebot bzw. die auf unserer Reisebestätigung angegebenen verbindlich. Kosten und Nebenabreden, die den vertraglichen Umfang ändern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Vor Vertragsabschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Teilnehmer vor Buchung informiert wird.
Unterschiede in der Ausstattung der angemieteten Zimmer, bei gleichem Preisniveau berechtigen nicht zu einer teilweisen Rückerstattung des Preises.
Sind Busfahrten ausgeschrieben und kalkuliert, wird von jedem Teilnehmer die Mitfahrt im Bus vorausgesetzt.
Für wetterbedingte Umstände sind wir in keinem Fall verantwortlich. Insbesondere stellt Schneemangel kein Rücktrittsgrund dar.

4. RÜCKTRITT

Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall dem Veranstalter neben einer Stornogebühr von 30,00 Euro sämtliche entstandenen Kosten zu erstatten.
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, diese Kosten bei der Reiserücktritt- bzw. Reiseabbruchversicherung (Ziffer 11) geltend zu machen.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

Der Veranstalter kann bis zu zwei Wochen vor Beginn der Reise von dem Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt und in der Reisebestätigung angegebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Falle eines solchen Rücktritts werden dem Teilnehmer die bereits geleisteten Zahlungen umgehend zurückerstattet.

6. GEWÄHRLEISTUNG

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einem Umstand, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, sind wir berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen diese aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Abnahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigt wird.
Wir haften für die gewissenhafte Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmer, Hotels etc.) und für die Richtigkeit der Beschreibung aller in unserem Reiseprospekt angegebenen Reisedienstleistungen.
Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Gebiets- oder Ortsprospekten, auf deren Erstellung wir keinen Einfluss haben und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können. Wir haften auch nicht, wenn sich die Verhältnisse nach Veröffentlichung unseres Reiseprospektes wesentlich verändern. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden. Wir befördern das Reise- und Handgepäck in Bussen kostenlos, jedoch ohne Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Verlusten, Fehlleitungen, Verspätungen etc. Jeder Teilnehmer ist für sein Gepäck und Sportgerät beim Be- und Entladen des Reisebusses sowie im Skigebiet selbst verantwortlich. Wir übernehmen als Veranstalter keine Haftung.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Verlust oder Verwechslung von Gegenständen, Verspätungen oder ähnliches. Keinesfalls übernimmt der Veranstalter irgendwelche Aufsichtspflichten für minderjährige Teilnehmer. Ausnahme bei Jugendfahrt im Rahmen der verbindlichen Teilnehmererklärung.

7. HAFTUNG

Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des einfachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als Leistungsträger in Anspruch genommen werden. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit gesetzliche Vorschriften die Haftung von Leistungsträgern beschränkt oder ausschließt.

8. MITWIRKUNGSPFLICHT

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Bei Reisen mit einem Reiseleiter des Skiclubs ist dieser sofort zu informieren. Sollte eine Abhilfe nicht möglich sein, lassen Sie sich dies bitte schriftlich bestätigen. Eine Mängelanzeige muss innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Rückkehr bei uns vorliegen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren innerhalb von sechs Monaten nach der vereinbarten Rückkehr. Verletzungen während der Fahrt sind dem Reiseleiter unverzüglich mitzuteilen. Dieser ist im Zweifel berechtigt, sich die Transportfähigkeit des Verletzten von einem Arzt bescheinigen zu lassen.

9. FOTOERLAUBNIS

Die Teilnehmer werden gegebenenfalls im Rahmen der Reise oder Veranstaltung in Form von Gruppen- oder Einzelaufnahmen fotografiert.
Mit der Anmeldung zur Reise willigt der Teilnehmer in die Verwendung der Bildaufnahmen durch den Reiseveranstalter zur Außendarstellung (z. B. Kataloge, Prospekte, HomePage, Dia-Shows etc.) ohne weitere Genehmigung ein, soweit dadurch die guten Sitten und die persönliche Ehre des / der abgebildeten Person nicht verletzt wird.
Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit dies nicht entstellend ist.
Mit der Reiseanmeldung oder Teilnahme an den Veranstaltungen des Skiclubs Einhausen-Lorsch e. V. erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber dem Veranstalter. Dieses Einverständnis gilt zeitlich unbegrenzt und ist nicht an die Mitgliedschaft im Skiclub gebunden.

10. PASS- ZOLL- UND DEVISENBESTIMMUNGEN

Es ist erforderlich, dass jeder Teilnehmer bei den Fahrten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführt und sich mit den jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen vertraut macht.

11. VERSICHERUNG

Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für den privaten Abschluss von Reiserücktritt-Versicherung, Reiseabbruchs-Versicherung, Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung.

12. ALLGEMEINES

Die Angaben in unserem Programmangebot entsprechen dem Stand der Drucklegung bzw. Veröffentlichung, die Berichtigung von Irrtümern sowie von Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Ungültigkeit einzelner Teile dieser Reisebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Reiseveranstalter: Skiclub Einhausen-Lorsch e. V., Magdalenenstr. 14, 64579 Gernsheim

Bankverbindungen:
Sparkasse Bensheim / IBAN: DE65 5095 0068 0002 0319 95
Sparkasse Bensheim / IBAN: DE77 5095 0068 0002 0309 06

Einhausen, 01. Februar 2023

Skiclub Einhausen-Lorsch e. V.Der Vorstand